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Leitfaden für Rechnungen

Dieser Leitfaden hilft Ihnen dabei, Rechnungen von Anfang an korrekt und vollständig einzureichen, wodurch Nachfragen und Verzögerungen vermieden werden. Durch klare Richtlinien schaffen wir die Grundlage für einen effizienten und reibungslosen Ablauf. Diese Richtlinien sind verbindlich und müssen bei der Einreichung von Rechnungen befolgt werden, da unvollständige oder fehlerhafte Rechnungen nicht bearbeitet werden können.

10 wichtige Regeln

  • Ein einziger Übermittlungskanal pro Unternehmen
  • Eine Rechnung pro E-Mail
  • Die Rechnung muss im PDF-Format vorliegen
  • Ein PDF-Dokument = eine Rechnung
  • Standard-Betreffzeile: RECHNUNG / LIEFERANTENNAME / RECHNUNGSNUMMER / AUFTRAGSNUMMER
  • Rechnungen mit Auftragsnummer: Eine gültige Auftragsnummer ist zwingend erforderlich
  • Rechnungen ohne Auftragsnummer: Eine benannte interne Referenz ist zwingend erforderlich
  • Korrekte juristische Person (Rechnungen, die an eine falsche juristische Person gerichtet sind, müssen korrigiert werden)
  • Änderungen der Bankverbindung müssen einem separaten Verifizierungsprozess unterzogen werden
  • Zusätzliche Dokumente wie Kontoauszüge, Screenshots oder Bilder, ZIP-Dateien oder komprimierte Ordner dürfen nicht beigefügt werden

Mailingliste

Rechnungen werden nur bearbeitet, wenn sie an die dafür vorgesehene E-Mail-Adresse für Rechnungen gesendet oder über Peppol unter Angabe der korrekten Peppol-ID übermittelt werden. Beide Angaben finden Sie in der Mailingliste im PDF-Dokument:

Mailingliste (PDF)

Anforderungen an den Rechnungsinhalt

Rechnungen müssen alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten, die für das Land des Rechnungsempfängers gelten, darunter unter anderem:

  • Informationen des Lieferanten in der Kopfzeile

    • Offizieller Firmenname (ggf. einschließlich Logo)
    • Eingetragene Geschäftsadresse und primäre Kontaktdaten
    • Eindeutige und fortlaufende Rechnungsnummer
    • Ausstellungsdatum der Rechnung
    • Steueridentifikationsnummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Lieferanten (ggf. einschließlich länderspezifischer Kennungen wie SIRET)
    • Gültige Bestellnummer oder, bei Rechnungen ohne Bestellnummer, ein benannter Ansprechpartner
    • Name und eingetragene Anschrift der juristischen Person des Kunden
    • Steueridentifikationsnummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden (falls zutreffend)
  • Zahlungsbedingungen und Zahlungsarten

    • Vereinbarte Zahlungsbedingungen
    • Vertraglich festgelegtes Zahlungsziel
    • Bedingungen für Skonti bei vorzeitiger Zahlung oder Zuschläge bei verspäteter Zahlung (falls zutreffend)
  • Rechnungsdetails

    Die folgenden Angaben sind auf jeder Rechnung verpflichtend:

    • Detaillierte Aufschlüsselung der gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen nach Einzelposten
    • Lieferdatum, Leistungszeitraum oder Erbringungszeitraum
    • Nettobetrag, anwendbarer(e) Steuersatz(e), Steuerbetrag(e) und Bruttogesamtbetrag
    • Transaktionswährung
    • Verweis auf die Originalrechnung und die entsprechende Bestellung im Falle von Gutschriften
    • Anwendbarer Steuersatz oder ein eindeutiger Verweis auf die relevante Steuerregelung oder Steuerbefreiung
    • Liefer- und Logistikangaben, einschließlich Incoterms, Versandort und Bestimmungsort
    • Etwaige vereinbarte Rabatte, Abzüge oder Preisnachlässe (falls zutreffend)
    • Eindeutige Beschreibung der Waren oder Dienstleistungen
    • Menge und Maßeinheit
    • Leistungszeitraum oder Lieferdatum
  • Anforderungen an Bestellerrechnungen

    Wurden die Waren oder Dienstleistungen über eine Bestellung in Auftrag gegeben, muss die Bestellnummer auf der Rechnung korrekt angegeben werden. Die Sicherstellung der Richtigkeit dieser Angaben trägt dazu bei, dass die Rechnungen den internen Bearbeitungsanforderungen entsprechen. Liegt eine Bestellnummer vor, muss diese auf der Rechnung angegeben werden.

  • Anforderungen an Rechnungen ohne Bestellnummer

    Rechnungen ohne Bestellnummer sind Rechnungen, die nicht mit einer Bestellung verknüpft sind und daher den Namen eines internen Ansprechpartners oder einer Abteilung erfordern.
    Bei Rechnungen ohne Bestellnummer spielt die interne Referenz eine entscheidende Rolle im Rechnungsbearbeitungsprozess. Diese Referenz stellt sicher, dass die Leistung oder Lieferung nach Eingang der Rechnung weiterhin eindeutig zugeordnet, überprüft und intern genehmigt werden kann.

E-Mail-Regeln

In diesem Abschnitt geht es um die Regelungen bezüglich des Formats von Rechnungen, die per E-Mail versendet werden:

  • Prozess zur Erfassung von Rechnungen

    • Rechnungen werden über ein automatisiertes System (Basware) bearbeitet
    • Das System versendet automatische E-Mail-Antworten (Empfangsbestätigung oder Ablehnung)
    • Hinweis: Die Absenderdomain der System-E-Mails kann von der ursprünglichen Adresse abweichen
    • Die Rechnungsnummer muss in der Betreffzeile angegeben werden (zur automatischen Zuordnung)
  • Regeln für die Benennung von Anhangsdateien (obligatorisch)

    • Reichen Sie bitte nur Anhänge ein, die unbedingt erforderlich sind
    • Die folgenden Dateiformate für Anhänge sind zulässig: „eml“, „jpeg“, „jpg“, „pdf“, „png“
    • Beachten Sie die angegebene Namenskonvention:
      • PDF-Rechnungen können frei benannt werden
      • Die Dateinamen der Anhänge müssen mit dem Namen des PDF-Dokuments beginnen, gefolgt von einem Unterstrich „_“ und anschließend
      • „attachment“
      • Anhänge müssen eindeutig mit dem Rechnungsdokument verknüpft sein
    • Bei mehreren Anhängen kann eine Nummerierung hinzugefügt werden
    • Pro Rechnungsdatei sind maximal 10 Anhangsdokumente zulässig

    Beispiel: Rechnung „100500.pdf“ → Anhang „100500_attachment.pdf“

  • Einreichen von PDF-Rechnungen

    • Können per E-Mail eingereicht werden
    • Werden auf die Einhaltung der technischen und formatlichen Anforderungen geprüft
    • Je nach Ergebnis: Empfangsbestätigung oder Ablehnung mit der Aufforderung zur erneuten Einreichung
  • Einreichung von E-Rechnungen

    • Die Übermittlung per E-Mail oder über das Peppol-Netzwerk ist möglich
    • Peppol erfordert die korrekte Empfänger-ID
    • Die länderspezifischen Anforderungen müssen eingehalten werden
    • Deutsche Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung
      • Mehrere Übermittlungswege sind zulässig (z. B. E-Mail, Peppol)
      • Unterstützte Formate: XRechnung oder ZUGFeRD (PDF + XML) oder Peppol BIS Billing 3.0
      • Rechnungen aus dem Ausland nach Deutschland können ebenfalls als PDF-Dateien übermittelt werden
    • Polnische Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung
      • Elektronische Rechnungen für B2B-Transaktionen sind in Polen über das KSeF-System verpflichtend
      • Gilt für alle Unternehmen mit Hauptsitz oder einer Betriebsstätte in Polen
      • Rechnungen müssen im FA(3)-XML-Format gemäß EN 16931 übermittelt werden
      • Ausländische Unternehmen, die in Polen nicht umsatzsteuerpflichtig sind, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen
      • KSeF unterstützt keine unstrukturierten Anhänge (z. B. PDF, JPEG)
      • Erforderliche Anhänge müssen separat übermittelt werden

Kriterien für die Ablehnung von Rechnungen

In diesem Abschnitt werden typische Szenarien beschrieben, in denen Rechnungen abgelehnt werden können. Die nachfolgend aufgeführten Fälle dienen lediglich als Beispiele und geben die entsprechenden Ablehnungsgründe an.

  • Kanal und Übertragung

    • Die Rechnung wurde nicht an die offizielle Rechnungs-E-Mail-Adresse gesendet
    • Die Rechnung wurde an private E-Mail-Adressen oder an Adressen gesendet, die nicht für Rechnungen vorgesehen sind
    • Es wurden mehrere E-Mail-Adressen oder CC-Empfänger angegeben
  • Struktur von E-Mails und Anhängen

    • Mehr als eine Rechnung pro E-Mail
    • Mehr als eine Rechnung pro PDF-Datei
    • Die Rechnung wurde nicht im PDF- oder E-Rechnungsformat eingereicht
    • Rechnungen, die in ZIP-Dateien, Bildern oder MS-Office-Formaten eingebettet sind
  • Dokumenttyp

    • Erinnerung
    • Angebot
    • Auftragsbestätigung
    • Lieferschein
  • Gesetzlich vorgeschriebene Angaben

    • Fehlende rechtliche Angaben zu Lieferanten oder Kunden
    • Fehlende Rechnungsangaben oder Rechnungsnummer
    • Fehlende Umsatzsteuer-Identifikationsnummer/Steuer-Identifikationsnummer (falls erforderlich)
    • Fehlende Angaben zur Umsatzsteuer oder zum Steuerbefreiungstext
    • Fehlendes Lieferdatum (falls erforderlich)
  • Referenzen

    • Rechnungen mit Bestellnummer
      • Fehlende, ungültige oder geschlossene Bestellnummer
      • Die Bestellnummer stimmt nicht mit der in Rechnung gestellten juristischen Person überein
    • Rechnungen ohne Bestellnummer
      • Fehlender interner Ansprechpartner
  • Angaben zur juristischen Person und Bankinformationen

    • Auf der Rechnung ist eine falsche OSI-Rechtsperson angegeben
    • Der Name der Rechtsperson stimmt nicht mit der bestellenden Rechtsperson überein
    • Die Bankverbindung weicht von den hinterlegten Lieferantendaten ab
    • Eine Änderung der Bankverbindung wurde über die Rechnung mitgeteilt
  • Was führt nicht zu einer Ablehnung?

    • Geringfügige Abweichungen im Layout oder in der Formatierung
    • Abweichungen bei Schriftart, Logo oder Design
    • Sprachliche Unterschiede, sofern der Inhalt verständlich ist
    • Währungsunterschiede, sofern diese vertraglich vereinbart sind

FAQ

In diesem Abschnitt werden die häufigsten Fragen beantwortet, die Lieferanten haben, wenn eine Rechnung abgelehnt wird. In jeder Antwort wird der Grund für die Ablehnung erläutert und erklärt, wie das Problem behoben werden kann, bevor die Rechnung erneut eingereicht wird.